Fahrrad-Leasing FAQs

Was ist Fahrrad-Leasing?
Welche Fahrräder kann ich leasen?
Kann auch Zubehör mit am Fahrrad aufgenommen werden und wenn ja, welches?
Welche Kosten kommen auf den Arbeitgeber zu?
Worauf muss ich bei Wartung und Pflege des Leasingrads achten?
Was versteht man unter einer Gehaltsumwandlung?
Wie lange läuft ein Fahrrad-Leasingvertrag?
Wird eine Fahrrad-Versicherung benötigt?
Kann das Leasingrad auch privat genutzt werden?
Was ist ein Überlassungsvertrag und was beinhaltet er?
Was ist eine Übernahmebestätigung und was mache ich damit?
Kann mein Arbeitgeber sich durch Zuschüsse am Leasingvertrag beteiligen?
Kann ich die Entfernungspauschale (Werbungskosten) für die Fahrten zur Arbeit weiterhin in meiner Steuererklärung geltend machen?
Darf ich neben einem Dienstwagen gleichzeitig auch ein Dienstrad leasen?
Kann ich mehrere Diensträder leasen?
Was passiert, wenn ich mein Unternehmen vor Ablauf der Leasinglaufzeit verlasse?
Kann mein neuer Arbeitgeber den Leasingvertrag übernehmen?

Was ist Fahrrad-Leasing?

Der Begriff Leasing bedeutet, zivilrechtlich gesehen, das Mieten und Nutzen eines Vermögensgegenstandes (Leasingobjekts) gegen Zahlung von Leasingraten. Der Leasing- bzw. Nutzungsüberlassungsvertrag wird dabei für einen vorher festgelegten Zeitraum vereinbart. Leasing kann dementsprechend als eine spezielle Art der Miete betrachtet werden.

Für das Fahrrad-Leasing bedeutet das, dass der Arbeitgeber als Leasingnehmer fungiert und das Leasingobjekt (=Fahrrad) dem Arbeitnehmer zur Nutzung überlässt. Als Gegenleistung für die Nutzung wird vom Arbeitnehmer eine monatliche Rate seines Bruttolohns einbehalten. Das führt, verglichen mit einem klassischen Fahrradkauf, zu steuerlichen Vorteilen, da das zu versteuernde Einkommen verringert wird.

Zusätzlich zu den Steuervorteilen ist auch der günstige Übernahmepreis nach Ablauf der Vertragslaufzeit ein Vorteil des Fahrrad-Leasings. Für zumeist um die 10% des ursprünglichen Kaufpreises kann das Leasingfahrrad, zum Ende der 36-monatigen Vertragslaufzeit hin, vom Arbeitnehmer gänzlich übernommen werden.

Welche Fahrräder kann ich leasen?

Bei der Auswahl des Fahrradmodells sind Ihnen grundsätzlich keine Grenzen gesetzt. Ob Mountainbike, Trekkingrad, Rennrad oder E-Bike, spielt keine Rolle. Allerdings darf der Kaufpreis des gewünschten Leasingrads, aufgrund des anfallenden Verwaltungsaufwands beim Leasinganbieter, nicht unter 749,00 € liegen. Es besteht zudem die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber die Auswahl der in Frage kommenden Räder auf einen Maximalpreis oder bestimmte Marken/Modelle einschränkt, so wie es beispielsweise bei Dienstwagen der Fall sein kann. Für Selbstständige gilt ein Mindestwert von 1.499 €. Abgesehen von diesen Konditionen, sind Sie in der Wahl Ihres Fahrrads vollkommen frei.

Kann auch Zubehör mit am Fahrrad aufgenommen werden und wenn ja, welches?

Ja, grundsätzlich ist es möglich, Zubehörteile am Fahrrad mit zu leasen. Es muss sich dabei jedoch um „leasingfähiges“ Zubehör handeln. Alle Zubehörteile, die sich fest am Fahrrad montieren lassen, können in den Gesamtwert des Leasingrads mit einberechnet werden. Zu leasingfähigem Zubehör zählen unter anderem Gepäckträger, Klickpedale, Trinkflaschenhalter oder bei E-Bikes z.B. ein Ersatzakku. Abnehmbare Zubehörteile wie Fahrradkleidung, Helme, Taschen, etc. sind dagegen vom Leasing ausgeschlossen.

Welche Kosten kommen auf den Arbeitgeber zu?

Für den Arbeitgeber entstehen beim Leasingprozess keine Kosten. Die Unterzeichnung des Überlassungsvertrags und der minimale Aufwand an Verwaltung werden durch die eingesparten Arbeitgeber-Sozialabgaben für gewöhnlich mehr als kompensiert.

Worauf muss ich bei Wartung und Pflege des Leasingrads achten?

Die Verantwortung für Wartung und Pflege Ihres Leasingrads liegt bei Ihnen. Obwohl das Fahrrad bis zur optionalen Übernahme nach Ablauf der dreijährigen Laufzeit, rechtlich gesehen, dem Leasinggeber gehört, muss sich der Leasingnehmer selbst um die Pflege und Wartung des geleasten Rads kümmern.

Was versteht man unter einer Gehaltsumwandlung?

Eine Gehaltsumwandlung bedeutet für Sie als Arbeitnehmer, dass Sie einen bestimmten Betrag Ihres Bruttogehalts nicht in bar ausbezahlt bekommen, sondern in Form eines Sachbezugs – was in diesem Fall dem Leasingrad entspricht – vergütet werden. Dies gilt für den gesamten Zeitraum der Überlassung des Leasingobjekts. Kurz: Ihr Brutto-Verdienst wird um die monatliche Leasingrate reduziert, als Gegenleistung wird Ihnen das gewählte Leasingrad für den vereinbarten Zeitraum zur freien Verfügung gestellt.

Dabei wird der Sachbezug (= Dienstrad) steuerlich jedoch nicht mit der kompletten Leasingrate bewertet. Lediglich 0,25 % des UVP werden monatlich besteuert.

Wie lange läuft ein Fahrrad-Leasingvertrag?

Die Leasing-Laufzeit mit unserem Leasingpartner beträgt generell 36 Monate. Nach Ablauf der Laufzeit wird Ihnen das Leasingrad für einen kalkulierten Restwert von maximal 10% des ursprünglichen Kaufpreises angeboten. Kaufpreis, Fahrrad-Typ, etc. haben demnach keinen Einfluss auf die Dauer des Leasingvertrags.

Wird eine Fahrrad-Versicherung benötigt?

Ja. Das Leasingrad gehört während der Vertragslaufzeit rechtlich gesehen nicht Ihnen, sondern dem Leasinganbieter. Das Leasingobjekt gilt also als Sicherheit für die Finanzierung, weshalb eine Versicherung gegen Totalschaden und Diebstahl zwingend erforderlich ist.

Kann das Leasingrad auch privat genutzt werden?

Klar! Sie dürfen Ihr Leasingrad jederzeit, betrieblich wie privat, uneingeschränkt nutzen. Es gibt weder eine vorgeschriebene Mindestnutzung für beispielsweise den Arbeitsweg, noch eine vorgeschriebene Maximalnutzung wie es z.B. bei Dienstwagen in Form einer Kilometerbegrenzung der Fall sein kann. Sie können Ihr Rad auch dann steuerlich geltend machen, wenn Sie es nur sporadisch bzw. gar nicht für den Arbeitsweg nutzen. Allerdings ist es Ihrem Arbeitgeber vorbehalten gewisse Vorgaben zur Nutzung zu machen.

Was ist ein Überlassungsvertrag und was beinhaltet er?

Zunächst wird zwischen Leasinganbieter und Leasingnehmer (= Arbeitgeber) der Leasingvertrag für das entsprechende Leasingobjekt geschlossen. Erst im Anschluss wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein sogenannter Überlassungsvertrag, als Ergänzung zu dem bereits bestehenden Arbeitsvertrag, geschlossen. Der Überlassungsvertrag regelt die Bedingungen zur Nutzung des Leasingrads und legt die monatliche Höhe der Leasingrate (= Gehaltsumwandlung) fest.

Was ist eine Übernahmebestätigung und was mache ich damit?

Die Übernahmebestätigung bevollmächtigt Sie zur Abholung bzw. zum Erwerb Ihres Leasingrads. Sobald Sie die Übernahmebestätigung unterschrieben haben, tragen Sie die volle Verantwortung für das Leasingrad. Achten Sie deshalb bitte bei Lieferung/Übergabe des Fahrrads auf den einwandfreien Zustand – im Anschluss ist keine Rückgabe an den Fachhändler mehr möglich.

Der Fachhändler behält in der Folge eine Kopie der Übernahmebestätigung bei sich und schickt das Original zur Aufbewahrung zurück an JobRad. Die Übernahmebestätigung hält unter anderem das Übergabedatum fest, ab welchem die Leasinglaufzeit und der Versicherungsschutz gültig sind.

Kann mein Arbeitgeber sich durch Zuschüsse am Leasingvertrag beteiligen?

Ja. Dies kann z.B. durch einen monatlichen Zuschuss zur Leasingrate realisiert werden. Dann wird der Betrag, der im Sinne der Gehaltsumwandlung für den Sachbezug vom Bruttogehalt abgezogen wird, gemäß dem Zuschuss Ihres Arbeitgebers verringert. Für den Arbeitgeber handelt es sich dabei um eine freiwillige Leistung, das Unternehmen kann also frei entscheiden ob – und in welcher Höhe – es sich, in Form von Zuschüssen, am Leasingvertrag beteiligt.

Kann ich die Entfernungspauschale (Werbungskosten) für die Fahrten zur Arbeit weiterhin in meiner Steuererklärung geltend machen?

Ja, denn hinsichtlich der Entfernungspauschale für die Strecke zwischen Arbeitsstätte und Wohnung sind Sie in der Auswahl des jeweiligen Verkehrsmittels völlig uneingeschränkt. Die Entfernungspauschale von 0,30€/km ist Ihnen unabhängig vom Verkehrsmittel zu gewähren. Da bei einem Dienstrad die Anfahrtskilometer bereits in der 1% Pauschalierung enthalten sind, werden die beim Dienstwagen üblichen 0,03 %/km/Monat für den Anfahrtsweg nicht mehr fällig.

Darf ich neben einem Dienstwagen gleichzeitig auch ein Dienstrad leasen?

Natürlich! Sie dürfen ohne weiteres neben einem Dienstwagen auch ein Dienstfahrrad von Ihrem Arbeitgeber überlassen bekommen. Diesbezüglich gibt es keinerlei Einschränkungen.

Kann ich mehrere Diensträder leasen?

Ja. Steuerlich gesehen sind mehrere Diensträder, ebenso wie mehrere Dienstwagen, kein Problem. In den meisten Fällen wird die Anzahl an Diensträdern pro Arbeitnehmer allerdings vom Arbeitgeber begrenzt.

Was passiert, wenn ich mein Unternehmen vor Ablauf der Leasinglaufzeit verlasse?

Wenn Sie das Unternehmen vor Ablauf der Leasinglaufzeit verlassen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Üblicherweise wird Ihnen angeboten, das Fahrrad zum Ablösepreis privat zu kaufen. Dieser beinhaltet den kalkulierten Restwert (10%) zuzüglich der noch ausstehenden Leasingraten. Beim Privatkauf zum Ablösepreis geht das Fahrrad dementsprechend in Ihren Privatbesitz über und ist fortan als Ihr Eigentum zu betrachten.

Wenn Sie das Fahrrad nicht behalten wollen, sind die noch offenen Leasingraten trotzdem zu entrichten, die kalkulierten 10% des Restwerts entfallen.

Für den Fall, dass Sie die Gründe zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht zu vertreten haben, sind Sie lediglich verpflichtet, das Leasingrad – ohne weitere Zahlungen – an den Arbeitgeber zu übergeben. Auch hier besteht allerdings die Möglichkeit, sich ein Übernahmeangebot für das Leasingrad einzuholen.

Kann mein neuer Arbeitgeber den Leasingvertrag übernehmen?

Ja, kann er. Wenn Ihr neuer Arbeitgeber bereits JobRad anbietet, sollte ein Wechsel kein Problem darstellen. Falls JobRad von Ihrem neuen Arbeitgeber noch nicht angeboten wird, muss dieser damit beginnen, indem er einen Rahmenvertrag für Ihr Leasingrad unterzeichnet.

Für die Vertragsumschreibung fallen allerdings Kosten an, die entweder von Ihnen oder vom alten/neuen Arbeitgeber zu entrichten sind.