Wie vermeide ich einen Akkubrand?

Beim Laden eines E-Bike Akkus werden chemische Prozesse freigesetzt. Dieser Vorgang sollte daher immer unter Aufsicht und mit dazugehörigem Respekt durchgeführt werden. Auch, wenn wir mittlerweile sensibilisiert und wie selbstverständlich mit dem Ladevorgang unserer Akkus umgehen, kann es zu Störungen kommen, die einen Brand auslösen könnten.

Tipps zur korrekten Akkuladung, um einen Brand zu vermeiden:

  1. Akku nicht in der Wohnung, sondern in der Garage laden.
  2. Akku nicht unbeaufsichtigt lassen.
  3. Sobald der Akku geladen ist vom Netz nehmen.
  4. Wird der Akku längere Zeit eingelagert, sollte die Akkuladung bei ca. 40 – 70 Prozent liegen. Alle 12 Wochen kann der Ladezustand überprüft werden, um einer Tiefenentladung vorzubeugen.
  5. Akkus immer bei Raumtemperatur laden.
  6. Immer das Originalladegerät von Hersteller verwenden.
  7. Lagerung des Akkus immer unter Normaltemperaturen und in trockener Umgebung.
  8. Tiefenentladung vermeiden.
  9. Beschädigten Akku nicht mehr verwenden und ersetzen.
  10. Die Lagerung in einer Brandgeschützen Umgebung. Falls es zu einem Brand kommen sollte, kann sich das Feuer nicht so schnell ausbreiten.
  11. Den Brand nicht mit Wasser löschen. Immer Sand oder eine feuerfeste Decke verwenden. Löschmittel wie ABC- oder BC-Pulver sind ungeeignet.
  12. Einen Feuerlöscher mit hohem Kühleffekt oder eine Löschdecke bereithalten.

Wann übernimmt meine Versicherung einen Akkubrand?

Der Schaden entsteht im eigenen Zuhause:

Hier kommt die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers für den Schaden auf. Die Hausratversicherung kümmert sich um den Schaden am Bike. Wichtig ist, dass in der Hausratversicherung das E-Bike eingeschlossen ist.

Der Schaden entsteht bei einem Freund oder Freundin:

Die eigene Hausratversicherung kümmert sich zwar, um den Schaden am eigenen Bike, jedoch ist der Schaden am fremden Gebäude nur mit einer Haftpflichtversicherung abzusichern. Bei S-Pedelecs (über 25 km/h) mit Kennzeichen ist der Schaden über die Teilkaskoversicherung abgedeckt.

Der Schaden entsteht am Arbeitsplatz oder in einer Mietwohnung/Ferienwohnung:

Hier hilft nur eine Privathaftpflichtversicherung. Den Schaden am Bike übernimmt hier wieder die Hausratversicherung, sofern das Bike inkludiert ist. Der entstandene Schaden durch den Brand reguliert die Wohngebäudeversicherung bzw. die Hausratversicherung des Geschädigten. Dieser wird in der Regel eine Rückforderung der geleisteten Schadenszahlungen vom Besitzer des Akkus oder vom Hersteller des Akkus einfordern.

Produkthaftungsgesetz:
Seit 1990 gibt es in Deutschland ein Produkthaftungsgesetz. Der Hersteller haftet für seine Ware und der Versicherer bekommt in der Regel ihr Geld zurück.

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Eine Antwort

  1. Karl sagt:

    Zitat: “Beim Laden eines E-Bike Akkus werden chemische Prozesse freigesetzt.”
    Ich würde sagen: Möglicherweise werden (gasförmige) Stoffe freigesetzt. Chemischen Prozesse werden (nur) in Gang gesetzt und laufen beim Laden ab.

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