E-Bike-Leasing

Selbstredend gibt es auch bei E-Bikes und Pedelecs unzählige Möglichkeiten, an dein Wunschrad zu kommen. Je nach Größe deines Geldbeutels hast du die Entscheidungsfreiheit, dein Traumrad mitunter über den Arbeitgeber leasen zu lassen:

Hier findest du genau dazu die entsprechenden Infos.

Wie interessant findest du diesen Beitrag?
[Stimmen: 4 | Durchschnitt: 4]

Das könnte dich auch interessieren …

2 Antworten

  1. Tomuleasa Maria sagt:

    Ich habe schon ein Cube E. Bike Stereo Hybrid 120 Race 625 Wh in Leasing mit meine Firma MKH GmbH Siegen. Gerade habe ich ein Bescheid bekommen , dass in kurz Zeit, am ende der Monat , die Leasing wird vorbei und ich muss weitere Informationen bekommen
    Ich möchte d. Fahrrad behalten. Was muss ich weiter beachten und machen??

    • Nilce Schlegel sagt:

      Die genauen Schritte, die Du unternehmen musst, um Dein geleastes E-Bike am Ende der Leasingzeit zu behalten, können je nach Leasinganbieter und Deinem speziellen Vertrag variieren. Hier sind jedoch allgemeine Schritte, die oft relevant sind:
      Allgemeine Schritte zum Übernehmen eines geleastes E-Bikes:
      Kommunikation mit dem Leasinganbieter:
      Nimm Kontakt mit dem Leasinganbieter auf und teile ihnen Deinen Wunsch mit, das E-Bike nach Ablauf des Leasingvertrags zu übernehmen.
      Kaufpreis klären:
      Erfrage den Kaufpreis für das E-Bike. Manchmal ist dieser im Leasingvertrag festgelegt oder es gibt eine Formel zur Berechnung des Restwerts.
      Vertragliche Regelungen prüfen:
      Überprüfe Deinen Leasingvertrag auf Klauseln, die den Kauf des E-Bikes am Ende der Leasingzeit betreffen.
      Finanzierung klären:
      Kläre, wie Du den Kaufpreis bezahlen wirst. Manchmal bietet der Leasinganbieter auch eine Finanzierung für den Restwert an.
      Übernahme bestätigen:
      Bestätige die Übernahme schriftlich und kläre alle Formalitäten mit dem Leasinganbieter.
      Versicherung und Anmeldung:
      Vergiss nicht, die Versicherung und eventuelle Anmeldungen auf Dich umzuschreiben, wenn das E-Bike bisher auf Deine Firma angemeldet war.
      Spezifische Schritte für Firmenleasing:
      Kommunikation mit dem Arbeitgeber:
      Informiere Deinen Arbeitgeber über Deinen Wunsch, das E-Bike zu übernehmen, und kläre, ob dies im Rahmen des bestehenden Leasingprogramms möglich ist.
      Steuerliche Aspekte:
      Kläre mit einem Steuerberater oder der Finanzabteilung Deiner Firma, welche steuerlichen Aspekte beim Kauf des Dienstrads zu beachten sind.
      Da ich keine spezifischen Informationen über Deinen Leasingvertrag und -anbieter habe, sind dies allgemeine Hinweise. Für eine genaue Vorgehensweise solltest Du direkt mit Deinem Leasinganbieter und Deinem Arbeitgeber sprechen. Wenn Du weitere Informationen oder Unterstützung benötigst, stehe ich zur Verfügung!
      Dein MHW-Bike Team

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert