Welche Beleuchtung für mein Bike?

Sehen und gesehen werden …
Unsere Bikes sind ein Hingucker und tagsüber verlassen wir uns womöglich darauf, uns im stylischen Rampenlicht zu bewegen. Doch sobald die Dämmerung alles in einheitliches Grau taucht, ist es an der Zeit, vermehrt an unsere Sicherheit zu denken.
Nicht selten bewegen wir Biker uns durch nahegelegene Parkanlagen oder erreichen unser Zuhause nach Feierabend bereits im Dunkeln. Die Beleuchtung ist bei schlechten Sichtverhältnissen unerlässlich. Wir wollen gesehen werden und umgekehrt alles erkennen, was auf unserem Weg liegt. Wurzelwerk und »Tretminen« wollen wir gleichermaßen gut ausweichen wie anderen Verkehrsteilnehmern.

Ganz gleich, ob früh morgens oder nach Dienstschluss: Müde und abgelenkte Autofahrer – und Fußgänger – sind jederzeit einzukalkulieren, was verdeutlicht, welchen Stellenwert die korrekte Beleuchtung haben muss: Sie kann Leben retten. Daher gehört ein vernünftiger Scheinwerfer zur Standardausrüstung. Unsere Beleuchtungssysteme werden zunehmend kleiner und stylischer, somit gibt es für jeden die passende Leuchte, ganz gleich, ob du dich zu den Puristen, Anspruchsvollen, kreativen oder den Pragmatikern zählst.

Elemente der Fahrradbeleuchtung


Nabendynamo kurz erklärt

Nabendynamo

Durch die Vorwärtsbewegung des Vorderrades um den feststehenden Teil der Achse, kann der Nabendynamo den benötigten Strom erzeugen. Möglich macht das ein Permanentmagnet, der wie ein Generator funktioniert. Bei diesem Vorgang wird die mechanische Bewegung in elektrischen Strom umgewandelt.

Ein verbauter Nabendynamo kann nicht deaktiviert werden, außer man entfernt das Leuchtmittel. Dabei sind bis zu 3 Watt mit einer Nennspannung von 6 Volt (0,5 Ampere) zu erreichen. Nabendynamos sind sehr robust und langlebig. Ihre Laufleistung beträgt rund 40000 km. Seitenläufer-Dynamos sind weit verbreitet und – wie die Bezeichnung bereits vermuten lässt – seitlich am Rad angebracht. Aktiviert werden sie beim Herunterdrücken, sobald sie seitlich mit der Felge des Laufrades in Kontakt kommen. Aufgrund des geringen Wirkungsgrades werden sie jedoch kaum mehr verbaut.

Akku- oder batteriebetriebene Beleuchtung

Akku- oder batteriebetriebene Beleuchtung

Flexibel einsetzbar sind diese akkubetriebenen Scheinwerfer an nahezu jedem Fahrrad spielend leicht anzubringen. Zudem sind sie wiederaufladbar und sehr leicht. Tagsüber können die meist angesteckten Leuchten entfernt werden und garantieren damit ein insgesamt sportliches Erscheinungsbild.

Als Nachteile sind zu nennen: Beim Parken des Bikes sollten die Lampen mitgenommen werden, um keinen Langfinger auf dumme Ideen zu bringen. Außerdem sollte man stets daran denken, dass die Akkus aufgeladen sein bzw. die Batterien über ausreichend Spannung verfügen müssen.

Wirbelstrom- und Induktions-Leuchten

Die Wirbelstrom-Technik kommt ohne mechanische Reibung aus, braucht somit weder Akkus noch Batterien. Solcherlei berührungslose Felgendynamos nutzen das entstehende Magnetfeld zwischen Felge (auch bei Alufelgen) und Magneteinheit.

Montiert werden diese Systeme an den Bremshalterungen seitlich der Felgen. Zwischen 130 und 280 Lumen können erreicht werden, dabei bieten sie sogar eine Bremslichtfunktion. Wirbelstrom-Leuchten sind bisher noch nicht von der StVZO genehmigt und somit für den öffentlichen Straßenverkehr eher ungeeignet. Dennoch bekommen sie einen weiteren Pluspunkt: Für Minimalisten und »Ultraleicht-Freaks« stehen kabellose und kontaktlose Fahrradlichter zur Verfügung, die auf die Bremsklötze der Felgenbremse aufgesteckt werden können.

Bei den induktionsbetriebenen Lampen wird an den Speichen ein kleiner Magnet angebracht. Durch die Rotation des Rades wird schließlich Strom erzeugt. Sie benötigen ebenfalls keine Akkus und müssen nicht aufgeladen werden. Aufgrund des Stromes, der beim »Durchschneiden« des Magnetfeldes im geschlossenen Stromkreis generiert wird, handelt es sich hierbei um eine sogenannte »induzierte Stromgewinnung«.

Gesetzliche Änderungen

Auch wenn auf Trails oder beim Mountainbiken eine Stirnlampe praktisch ist, da sich diese »mit in die Kurven legt«, ist sie im Straßenverkehr nicht zugelassen. Verwarnungen oder Geldstrafen von bis zu 35 Euro drohen. Wer auf öffentlichen Straßen unterwegs ist, muss sich somit an die geltenden Bestimmungen halten.

Scheinwerfer werden üblicherweise anhand eines Prüfzeichens in Form einer Welle sowie eines großen “K” mit Nummer gekennzeichnet, was auf die Genehmigung der StVZO hinweist. Die Änderung vom 1. Juni 2017 hat außerdem ergeben, dass eine Fahrradbeleuchtung nicht mehr nur mit einem Dynamo betrieben werden muss, sondern neuerdings auch mit Batterie oder Akku ausgestattet sein darf. Bei Dämmerung sind Scheinwerfer und Rücklichter am Rad zwingend nötig. Sie können unabhängig voneinander gesteuert werden und müssen nicht gekoppelt sein. Tagsüber kann die Beleuchtung zu Hause gelassen werden oder kommt zur Sicherheit mit ins Gepäck. An den Speichen bzw. Flanken des Bikes müssen spezielle Reflektoren, auch Katzenaugen genannt, montiert werden, um im Straßenverkehr von allen Seiten gut sichtbar zu bleiben.

Beleuchtung (laut § 67 der StVZO)

  • Vorne muss ein weißer Scheinwerfer angebracht sein. Die Neigung des Lichtkegels sollte blendfrei, sprich nach 5 Metern nurmehr halb so hoch, entsprechend dem Austrittswinkel der Scheinwerfer eingestellt sein: zwischen 40 und 120 cm Abstand vom Untergrund. Er darf keine Blinkfunktion besitzen. Eine Tagfahrfunktion ist erlaubt und soll Fahrten durch z.B. Tunnels sicherer machen.
  • Hinten muss eine rote Schlussleuchte angebracht sein, die sich mind. 25 cm über der Fahrbahnoberfläche befindet. Diese darf ebenfalls nicht blinken, kann aber mit einem Bremslicht oder einer Standlichtfunktion ausgestattet sein.
  • Die beiden angebrachten Scheinwerfer müssen entweder mit einem Dynamo oder einem wiederaufladbaren Akku bzw. Batterien betrieben werden.

Reflektoren

  • Zusätzlich zu den Scheinwerfern benötigst du vorne einen weißen und hinten einen roten Reflektor (ein Großflächen-Rückstrahler, der mit einem »Z« gekennzeichnet ist). Diese sollten keinesfalls höher als 60 cm über der Straße angebracht werden. Sie dürfen auch im Rück- bzw. Frontscheinwerfer integriert sein. Laut StVZO müssen die Heckreflektoren fest verbaut werden.
  • Die Speichen und die Pedale müssen zusätzlich mit Reflektoren ausgestattet sein. Für die Speichen gibt es gelbe Strahler oder weiße reflektierende Streifen an den Reifen. Die Pedale sollten an Vorder- und Rückseite mit roten Rückstrahlern ausgestattet werden.

Änderungen für E-Bikes

Neuerdings gibt es Scheinwerfer mit Fern- und Abblendlicht. Diese dürfen im Straßenverkehr benutzt werden, müssen aber durch ein separates Bedienelement umschaltbar sein. Gerade beim Mountainbiken ist ein Fernlicht hilfreich, da es z. B. beim Bremsen höher abstrahlt als das standardmäßige Abblendlicht. Natürlich muss darauf geachtet werden, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden, so wie beim Autofahren auch.

Rücklicht mit verbautem GPS-Tracker

Ein im Rückstrahler verbauter GPS-Tracker sorgt nach erfolgtem Diebstahl dafür, dass man sein Fahrrad per Satellitenortung wiederfinden kann. GPS-Tracker werden von der Bauart immer kleiner und lassen sich an den unterschiedlichsten Bereichen anbringen. Das im Gehäuse des Rücklichts verbaute Modul fällt optisch kaum auf und lässt sich ganz normal per USB aufladen. Eine eingelegte Mobilfunk-Karte sorgt über das GSM/GPRS Netzwerk für die benötigte Verbindung.

Beleuchtung an Fahrradanhängern

Beleuchtung an Fahrradanhängern (laut §67a STVZO)

  • Rücklicht: Vorgeschrieben ist ein rotes Rücklicht, dass auf der linken Seite angebracht ist (wenn der Anhänger breiter als 60 cm ist und das Rücklicht des Fahrrads durch den angebrachten Anhänger verdeckt wird). Ein zweites Rücklicht auf der rechten Seite ist erlaubt aber nicht vorgeschrieben.
  • Scheinwerfer: Anhänger die über 100 cm breit sind, müssen auf der linken Seite einen Scheinwerfer montiert haben. Bei schmaleren Modellen brauchst du keinen.
  • Heckrückstrahler: Im Abstand von max. 20 cm zu Außenkante, sind 2 rote Reflektoren (Z-Rückstrahler) vorgeschrieben.
  • Speichenreflektoren: Hier verhält es sich genau wie beim Fahrrad. Es müssen Reflektoren an jedem Reifen angebracht werden. (siehe abs. Reflektoren).
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