Welche Promillegrenze gilt für Fahrradfahrer?
Alkohol am Steuer ist ein absolutes No-Go, nicht nur beim Autofahren. Wird man erwischt, drohen hohe Strafen und sogar der Führerschein kann entzogen werden.
Ein absolutes Fahrverbot liegt bei 1,6 Promille. Beim Auto liegt die Promillegrenze bei 0,5 Promille. Doch wer auffällig wird oder einen Unfall verursacht, kann sich schon bei einem Blutalkoholgehalt von 0,3 Promille strafbar machen. Es drohen Geldstrafen, min. 3 Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot.
Ab 1,6 Promille gelten Radfahrer als fahruntauglich. Wird man erwischt, hagelt es Geldstrafen, 3 Punkte in Flensburg und es droht der Führerscheinverlust mit anschließender MPU (Medizinisch-Psychologische-Untersuchung) sowie ein eventuelles Verbot, generell ein Fahrrad nutzen zu dürfen.
Der ADFC hat einen Gesetzesvorschlag vorgestellt, um einen Alkohol-Grenzwert von 1,1 Promille einzuführen. Dieser soll das Problembewusstsein schärfen und verhindern, dass Radfahrer an einen absoluten Grenzwert absichtlich” herantrinken”.
Welche Promillegrenze in der Probezeit?
Für Fahranfänger gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer – 0,0 Promille. Die Probezeit beträgt 2 Jahre. Diese Werte gelten kompromisslos für Radfahrer und Autofahrer.
Wie lange dauert der Alkoholabbau?
Pro Stunde baut der menschliche Körper ca. 0,1 bis 0,2 Promille ab. Dieser ist jedoch bei jedem Menschen unterschiedlich. Es hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auch das Gewicht und das Geschlecht spielen eine große Rolle. Der Abbau kann im Übrigen nicht beschleunigt werden.
Beispiel: Ein Mann trink zwei Flaschen Bier (je 0,33 l). Diese sind nach ca. 3,5 Stunden komplett abgebaut.
Bußgelder für Radfahrer in der Übersicht:
Tatbestand | Bußgeld |
Fahrradfahren ohne Licht bzw. defektes Licht | 20 EUR |
Beschilderten Radweg nicht benutzt | ab 20 EUR |
Radweg in falscher Richtung befahren | ab 20 EUR |
Rechtsfahrgebot missachtet | ab 15 EUR |
Fahrradfahren auf dem Gehweg | 55 EUR |
Nebeneinander Rad fahren und andere behindern | ab 20 EUR |
Freihändig fahren | 5 EUR |
Falsch in die Einbahnstraße einfahren | ab 20 EUR |
Fehlende Klingel oder defekte Bremse | 15 bis 25 EUR |
Handy Nutzung währen der Fahrt | 25 EUR |
Geht auf Nummer sicher und genehmigt euch den Drink genüsslich zu Hause, nachdem das Bike sicher in der Garage oder Keller verstaut ist.