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E-Bike Recht

Hinweis: Hierbei handelt es sich nicht um eine verbindliche Rechtsauskunft.

Grundlegendes und Rechtliches über E-Bikes

Der Begriff Elektrofahrrad bezeichnet ein Fahrrad, das per Elektromotor (unterstützend) angetrieben wird. Zunehmend mehr junge Menschen steigen auf E-Bikes um, sogar Kinder.

Pedelecs
Pedelecs

Pedelecs

Auch wenn die Begriffe Pedelec und E-Bikes gerne in einen Topf geworfen werden, bedeuten sie jedoch etwas anderes, und genau diese Unterschiede wollen wir dir hier erklären, sodass keine Fragen offenbleiben – und wenn doch, dann bieten wir dir eine Expertenberatung an, womit du auch deine letzten Fragen abhaken kannst.

Pedelec ist das Kurzwort für Pedal Electric Cycle und definiert ein mit elektronischer Unterstützung ausgestattetes Fahrrad. Pedelecs sind am beliebtesten und damit auch am weitesten verbreitet. Der Radler muss mittreten, sonst schaltet sich der Motor ab. Bei 25 km/h ist Schluss mit der Unterstützung. Für Pedelecs gelten Vorschriften wie beim herkömmlichen Fahrrad: kein Führerschein, keine Helmpflicht, keine Versicherungspflicht.

Merke: Beim Pedelec wird die Unterstützung nur dann aktiviert, wenn der Fahrer selbst in die Pedale tritt. Der Motor unterstützt dich nur, bis du 25 km/h erreicht hast, da dies gesetzlich so vorgeschrieben ist.

Wichtig zu wissen: Für E-Bikes dieser Kategorie benötigst du kein Kennzeichen. Auch in geschlossenen Ortschaften dürfen Fahrradwege genutzt werden. Und: Auch wenn keine Helmpflicht besteht, empfehlen wir dir dennoch dringend, immer einen zu tragen! Eine große Auswahl an Fahrrad- und E-Bike-Helmen findest du hier.

E-Bikes

E-Bikes sind Räder, die auch ohne Pedal-Unterstützung gefahren werden können. Für sie benötigst du eine Betriebserlaubnis und auch ein Versicherungskennzeichen. Zusätzlich ist eine E-Mofa-Prüfbescheinigung oder ein Führerschein der Klasse AM unerlässlich.

Mittels eines Schaltknopfs oder Drehgriffs wird die Unterstützung gesteuert, was ein gemütliches Fahren garantiert. Grundausstattung für ein E-Bike ist ein Motor, der maximal 500 Watt dauerhaft leistet und damit, ähnlich wie beim Pedelec, für Unterstützung beim Fahren sorgt.

Versicherungen

Wer sich für den Kauf eines E-Bikes entscheidet, sollte sich von seiner Privathaftpflicht-Versicherung bestätigen lassen, dass sie bei einem Unfall für den Schaden anderer Beteiligter aufkommt. Bei Diebstählen kann eine Hausrat- oder eine spezielle Fahrradversicherung (LINK!!!!!!!) helfen.

Versicherungskennzeichen sind für alle E-Bikes vonnöten, da sie die motorgestützte Geschwindigkeit von 20 km/h erreichen können – wohlgemerkt ohne, dass der Fahrer in die Pedale treten muss.

S-Pedelecs
S-Pedelecs

S-Pedelecs

S-Pedelecs gelten als Kleinkrafträder. Sie dürfen nicht mit einem Kindersitz, Kinderfahrradanhänger oder einem Gepäckanhänger beladen werden, denn bei dieser Geschwindigkeit wäre das Risiko eines Unfalls zu groß. Und: Ohne Helm darfst du nicht fahren, außerdem musst du mindestens 16 Jahre alt sein.

Der Motor eines S-Pedelecs schaltet erst bei Tempo 45 km/h ab. Du benötigst für dieses E-Fahrrad einen Führerschein sowie ein Versicherungskennzeichen, das du an dein S-Pedelec anbringen musst.

Das S vor dem Pedelec steht übrigens für das Englische Wort „Speed“ (Geschwindigkeit).

Mit Motoren, die bis zu 750 Watt leisten, sind sie nicht für Fahrradwege zugelassen, außer wenn diese für Krafträder oder Kraftfahrzeuge freigegeben sind.

Für S-Pedelecs benötigst du eine Betriebserlaubnis sowie eine Versicherung; und auch der Helm ist Pflicht.

E-Bike Promille-Grenze
Promille-Grenze?

Gibt es für E-Bike-Fahrer eine Promille-Grenze?

Für Elektroräder mit Motorunterstützung bis 25 km/h gelten die üblichen Regeln wie für alle anderen Fahrradfahrer. Sollte es zu einem Unfall kommen, genügen bereits 0,3 Promille, um Schwierigkeiten zu bekommen. Bußgelder und eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) winken. Eine mögliche Konsequenz könnte in diesem Fall sogar der Verlust des Autoführerscheins sein.

Wer als Fahrradfahrer trotz 1,6 Promille am Verkehr teilnimmt, begeht von vornherein eine Straftat, selbst wenn nichts passiert, doch darauf sollten wir es niemals ankommen lassen, oder?